Örtliche Bauaufsicht
Der örtlichen Bauaufsicht beginnt nach den Auftragsverhandlungen mit den Bietern und kann in folgende Kategorien gegliedert werden:

  1. Erstellung des Bauzeitplanes nach Vorgaben des Bauherrn
  2. Durchführung von Baueinweisungsgespräche mit Erläuterung von Randbedingungen
  3. Koordinierung der Baubesprechungen
  4. Überwachung der Ausführung, die Einhaltung der behördlichen Bescheidauflagen, Terminvorgaben und Prüfung der Qualität
  5. Prüfung Aufmasspläne und Massenberechnungen mit den ausführenden Firmen
  6. Aufbereitung Zusatz- und Nachtragsofferte
  7. Abnahme von Teil- und Gesamtleistungen
  8. Aufzeigen von Mängel, von Überschreitungen der Bautoleranzen und Organisierung der Behebung

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