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| Örtliche Bauaufsicht |
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Der örtlichen Bauaufsicht beginnt nach den Auftragsverhandlungen mit den Bietern und kann in folgende Kategorien gegliedert werden:
- Erstellung des Bauzeitplanes nach Vorgaben des Bauherrn
- Durchführung von Baueinweisungsgespräche mit Erläuterung von Randbedingungen
- Koordinierung der Baubesprechungen
- Überwachung der Ausführung, die Einhaltung der behördlichen Bescheidauflagen, Terminvorgaben und Prüfung der Qualität
- Prüfung Aufmasspläne und Massenberechnungen mit den ausführenden Firmen
- Aufbereitung Zusatz- und Nachtragsofferte
- Abnahme von Teil- und Gesamtleistungen
- Aufzeigen von Mängel, von Überschreitungen der Bautoleranzen und Organisierung der Behebung
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